Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7404
BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15 (https://dejure.org/2016,7404)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 2 WD 6.15 (https://dejure.org/2016,7404)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 (https://dejure.org/2016,7404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 13 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 Alt 2 SG, § 38 Abs 1 WDO 2002
    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren eines Soldaten wegen wahrheitswidrigem Ausfüllen und Einreichen einer Abrechnung

  • rewis.io

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarverfahren eines Soldaten wegen wahrheitswidrigem Ausfüllen und Einreichen einer Abrechnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 ; SG § 7 ; SG § 13
    Disziplinarverfahren eines Soldaten wegen wahrheitswidrigem Ausfüllen und Einreichen einer Abrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Dass eine Milderung geboten sei, ergebe sich aus den Erwägungen in den Urteilen des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2003 - 2 WD 5.03 - und vom 22. März 2006 - 2 WD 7.05 -.

    Der Senat zieht in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw. Trennungsgeldbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung in Betracht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 2003 - 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 sowie vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 50 jeweils m.w.N.).

    Durch die von der Berufungsbegründung angeführten Senatsentscheidungen vom 27. August 2003 - 2 WD 5.03 - sowie vom 22. März 2006 - 2 WD 7.05 - ist eine andere Entscheidung nicht veranlasst.

  • BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05

    Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Dass eine Milderung geboten sei, ergebe sich aus den Erwägungen in den Urteilen des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2003 - 2 WD 5.03 - und vom 22. März 2006 - 2 WD 7.05 -.

    Durch die von der Berufungsbegründung angeführten Senatsentscheidungen vom 27. August 2003 - 2 WD 5.03 - sowie vom 22. März 2006 - 2 WD 7.05 - ist eine andere Entscheidung nicht veranlasst.

    Zudem ist im Urteil des Senats vom 22. März 2006 - 2 WD 7.05 - eine Maßnahme gegen einen im Ruhestand befindlichen Soldaten verhängt worden, sodass die hieran anknüpfenden Bemessungserwägungen vorliegend keine Anwendung finden können.

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).

    Denn auf ihrer Grundlage müssen im Frieden und erst recht im Einsatzfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefasst werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Rn. 27 m.w.N.).

    Der Senat zieht in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw. Trennungsgeldbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung in Betracht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 2003 - 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 sowie vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 50 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N. - vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49, m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112 -, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N. - vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49, m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112 -, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Liegt eine Kernbereichsverletzung vor, bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 48 - und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 42).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49, m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112 -, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 44 Rn. 24 m.w.N.).

    Liegt eine Kernbereichsverletzung vor, bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 48 - und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Diese haben auch keinen spezifischen Bezug zu seiner Verwendung als ... (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 20 zu Dienstvergehen von Polizeibeamten), sodass diese Verwendung auch im Lichte des § 10 Abs. 1 SG nicht erschwerend zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49, m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112 -, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    bbb) Da hier vom Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nach unten abgewichen wird, ist bei der konkreten Bemessung der nächst milderen Maßnahmeart der obere Rand des gesetzlich Zulässigen in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 45 und vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 53) und die Dauer eines Beförderungsverbotes am oberen Rand des nach § 60 Abs. 2 Satz 1 WDO Zulässigen zu bemessen.
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Eine Nachbewährung setzt neben einer Leistungssteigerung zwar zusätzlich auch eine tadelfreie Führung voraus (BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48 und vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 34), mit der er dokumentiert, dass er die Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

    Denn der Senat geht bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekostenbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei aktiven Soldaten von einer Dienstgradherabsetzung aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Beim Umgang mit öffentlichem Gut ist die Bundeswehr auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Soldaten in hohem Maße angewiesen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Ausgehend davon, dass Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Dienstgradherabsetzung bildet und das Beförderungsverbot im höchst zulässigen Umfang auszusprechen ist, muss sich folglich auch die Bezügekürzung am oberen Rand des nach § 59 Satz 1 WDO Zulässigen bewegen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - Rn. 45).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

    Da hier schon wegen der unterbliebenen Aushändigung der bereits ausgefertigten Beförderungsurkunde und der überlangen Verfahrensdauer vom Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nach unten abgewichen wird, ist bei der konkreten Bemessung der nächst milderen Maßnahmeart der obere Rand des gesetzlich Zulässigen in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016, 2 WD 6.15 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

    Dies ist bei einer vorsätzlichen Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 40 m. w. N.), bei einer Kernbereichsverletzung die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 40 m. w. N.).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Bei einem Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Soldatengesetz kommt es nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Urteile vom 21. Januar 2016 - BVerwG 2 WD 6/15 -, Rn. 26, juris; 11. September 2014 - 2 WD 11/13 -, Rn. 60 m.w.N., juris; 8. Mai 2014 - 2 WD 10/13 -, Rn. 70 m.w.N., XDOS; 13. Januar 2011 - 2 WD 20/09 -, Rn. 27 - m.w.N., juris; 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2/10 -, Rn. 29, juris).
  • VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 12/17

    Disziplinarrecht, Disziplinarklage

    Hiervon ausgehend lassen sich anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 20.10.2005, 2 C 12.04, Urteil v. 21.01.2016, 2 WD 6.15; alle juris).
  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 16b D 22.686

    Disziplinarklage - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Vor diesem Hintergrund liegt eine Kernbereichsverletzung vor (vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht